Einen Stromvertrag in Stuttgart zu kündigen ist unkompliziert – wenn du die Fristen kennst. In den meisten Fällen musst du dich um die Kündigung sogar gar nicht selbst kümmern.
Kündigungsfristen im Überblick
Bei der EnBW-Grundversorgung gilt eine kurze Frist von zwei Wochen. Sonderverträge haben meist eine Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten mit anschließend monatlicher Kündbarkeit. Die genaue Frist steht in deinem Vertrag und auf der Jahresabrechnung.
Das Sonderkündigungsrecht
Erhöht dein Anbieter den Preis, hast du ein Sonderkündigungsrecht – unabhängig von der eigentlichen Laufzeit. Du kannst dann zum Zeitpunkt der Preiserhöhung kündigen und zu einem günstigeren Tarif wechseln. Das gilt auch in Stuttgart für alle Anbieter, inklusive EnBW.
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Kündigung durch den neuen Anbieter
Der bequemste Weg: Du schließt über den Tarifrechner einen neuen Vertrag ab und beauftragst den neuen Anbieter, deinen alten Vertrag zu kündigen. Das ist der Standard und spart dir Papierkram – du musst nur Zählernummer und bisherige Kundennummer angeben.
Selbst kündigen – so geht's
Willst du selbst kündigen, genügt ein formloses Schreiben oder eine E-Mail mit Name, Adresse, Kunden- und Zählernummer sowie dem gewünschten Kündigungstermin. Bitte um eine schriftliche Bestätigung. Bei einem Umzug innerhalb Stuttgarts gilt ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.
Nach der Kündigung nicht in der Grundversorgung landen
Wichtig: Kündige nie, ohne vorher einen neuen Tarif abgeschlossen zu haben. Sonst rutschst du automatisch in die teure EnBW-Grundversorgung. Schließe den neuen Vertrag zuerst ab – der Anbieterwechsel läuft dann lückenlos.